Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheins
Antrag auf Erteilung eines eintragungsscheins
für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“
(Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)
- für Stimmberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Prackenbach eingetragen sind -
Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!
Briefwahl mit einem Eintragungsschein ist beim Volksbegehren nicht möglich!
Mit einem Eintragungsschein können Sie
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Eintragungsscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren für Abstimmungen geltenden Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs). |
Ich beantrage für mich die Erteilung eines Eintragungsscheins (die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht - also nicht auf elektronischem Weg - möglich!)