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Im Prackenbacher Gemeinderat notiert

Prackenbach, den 31. 10. 2012

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde der Antrag des Weges von Geigenmühle bis Schöpferhof auf Beschränkung auf den Anliegerverkehr für ein Jahr zurückgestellt.

Zur Behandlung des Sachstandes kam es wie folgt: Johann Klement jun. Schöpferhof hat in den letzten Jahren den Feld- und Waldweg von Geigenmühle bis Schöpferhof für 15.000 € saniert. Nun will er die Strecke in einer Länge von 150 m asphaltieren, das einen Gesamtaufwand von über 20.000 € beträgt. Um den sanierten Weg zu schützen, beantragte Johann Klement die Beschränkung des Weges auf den Anliegerverkehr. Dazu müsste die Gemeinde veranlassen, dass ein Zeichen aufgestellt wird, welches das Verbot für „Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei“, aussagt.

Der Gemeinderat kam zu der Entscheidung, die Angelegenheit für ein Jahr zurückzustellen, um beobachten zu können, was sich nach der Teerung ergibt, dann könne man immer noch das Verbotszeichen aufstellen.

 

Abgelehnt wurde der Antrag des Dr. Johannes Sandner aus Würzburg auf Förderung eines Publikationsvorhabens. Sandner hatte sich in den letzten vier Jahren im Rahmen einer kunsthistorischen Dissertation intensiv mit dem Kirchenbau in Bayern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts befasst, wobei Sandner auch die kath. Kirche in Prackenbach in seine Forschung mit aufnahm. Aus diesem Anlass bat er die Gemeinde Prackenbach um finanzielle Unterstützung seiner „Doktorarbeit“, um einen Druckkostenzuschuss an den Verlag realisieren zu können.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gab der Gemeinderat für das Bauvorhaben zum Anbau einer Lagerhalle des Josef Muhr, Prackenbach.

Die zur Außenbereichssatzung Gnaglberg eingeholten Stellungnahmen der Behörden wurden behandelt. Einwände gab es dazu nicht. Die Satzung wurde einstimmig beschlossen.

 

Im Bürgermeister-Bericht erwähnte Eckl, dass ein Mitglied der Kirchengemeinde und Grabbesitzer von Moosbach sich an die Regierung von Niederbayern wegen der Friedhofpflege und der Grabgebühren wandte.

Das Landratsamt Regen prüfte die Eingabe und stellte fest, dass die Pflege des Friedhofs in Moosbach ausreichend und die von der Gemeinde erstellte Gebührenkalkulation plausibel und nachvollziehbar ist.

 
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