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In der Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2015 notiert

Prackenbach, den 19. 02. 2015

Ein Sanierungsplan für Straßensanierungen wird erstellt

In der letzten Gemeinderatssitzung merkte Bürgermeister Andreas Eckl an, dass nach seiner Ansicht die Straßenzüge, welche in schlechtem Zustand sind, gesammelt und in einer Bauausschusssitzung besichtigt werden sollten.

Zudem nahm er Bezug auf die im vergangenen Jahr besichtigte Brücke in der Rattenberger Straße und stellte fest, dass man durch eine rechtzeige Sanierung mit überschaubaren Kosten vor einer späteren unter Umständen einer sehr teuren Generalsanierung schützen könnte. Er schlug darum vor, eine Art Brückenverzeichnis und für diese auch gleichzeitig einen Sanierungsplan zu erstellen. Der Vorteil wäre, dass künftig bei der Haushalts- bzw. Finanzplanerstellung die Sanierungskosten gut abgebildet werden können und somit eine langfristige Planung möglich ist. Dieser Vorschlag wurde insgesamt positiv aufgenommen und beurteilt. Es wurde angeregt, in den kommenden Wochen einen Sanierungsplan durch das Ingenieurbüro Brunner erstellen zu lassen.

 

Vom Gemeinderat wurden auf die zu sanierenden Straßenzüge folgende Vorschläge eingebracht: In Betracht komme ein Teilstück der Liebmannsberger Straße, eine Straße von Hetzelsdorf Richtung Stadtgebiet Viechtach im Bereich des Anwesens Högerl, wobei Bürgermeister Eckl anmerkte, dass dieser Weg bereits in das Kernwegenetzkonzept der ILE Donau-Wald aufgenommen wurde.

Weiter die Straße zum Gemeindeteil Berg und die Straße nach Schwaben, die jedoch ebenfalls sowohl im Rahmen des Kernwegenetzkonzeptes der ILE Donau-Wald als auch als Hoferschließungsmaßnahme in Betracht komme.

Schließlich wurde eine Bauausschusssitzung einberufen, wobei bis dahin Sanierungsvorschläge einzuarbeiten sind. Ein Termin wurde für Freitag, 13.03.2015 festgelegt.

 

Vom Angebot eines Geschäftsanteils Kenntnis genommen und den Erwerb beschlossen

Bürgermeister Eckl schilderte den Sachverhalt über die Möglichkeit zur Beteiligung an der Arberland REGIo GmbH und den Erwerb eines Geschäftsanteils. Die 2011 gegründete GmbH bearbeitet bisher die verschiedenen Aufgabengebiete, wie Wirtschaftsförderung, Regionalmanagement, Tourismus, Weiterentwicklung der Mobilität und die Umsetzung des Energienutzungsplan.

Das Stammkapital zur Gründung wurde mit 50.000 zu 75 % vom Landkreis Regen eingebracht und zu 25 % vom Wirtschaftsforum Regen e.V. Bei der Gesellschaftsgründung im Jahre 2011 hat der Landkreis Regen erklärt, dass jeder der 24 Landkreisgemeinden eine Beteiligung von 1 % (500 €) Stammkapital erwerben kann. Das Ziel ist die Einbindung der Gemeinden in die Arbeits- und Entscheidungsabläufe der regionalen Entwicklungsgesellschaft Arberland REGIo.

Nach einer regen Diskussion im Gremium über Für und Wider und Ertrag dieser Gesellschaft für die Gemeinde Prackenbach wurde argumentiert, dass eine Beteiligung in Höhe von 500 € auch positive Eigenschaften mit sich bringen könnte andererseits ein Beitritt gut überlegt sein sollte.

Der Erwerb eines Gesellschafteranteils von 1 % an der Arberland REGIo Gmbh wurde schließlich vom Gemeinderat beschlossen und die Zustimmung zum Erwerb in angebotener Höhe befürwortet.

 

Rodung eines Waldstückes wurde genehmigt

Die Grundstückseigentümerin der Fl.-Nr. 213 der Gemarkung Moosbach beabsichtigt die Rodung eines Waldstückes mit einer Größe von rund 0,1300 ha, um eine Pferdekoppel zu errichten. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Auf Anhieb wurden von Seiten der Gemeinde keine Versagungsgründe festgestellt. Ob jedoch die künftige Nutzung der gerodeten Fläche als Pferdekoppel zulässig und genehmigungsfähig ist oder nicht, wird sich im Laufe dieses Verfahrens entscheiden. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Rodung zu.

 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung behandelte das Gremium eine Reihe von Bauangelegenheiten, von denen drei weitere Anträge nach der Sitzungsladung verspätet eingegangen sind so somit nachträglich in die Tagesordnung formell durch Beschluss aufgenommen wurden.

 

Der Bauantrag der Tatjana und Christian Lummer für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Kappenfeld wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt und zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das gemeindliche Einvernehmen entfällt hierbei. Auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens wird verzichtet. Außerdem erhält die Baugenehmigungsbehörde eine Ausfertigung der Bauantragsunterlagen zur Kenntnisnahme.

 

Der Antrag von Nicole und Bernhard Eckl auf Anbau an das bestehende Wohnhaus sowie der Überdachung der Terrasse befindet sich im Geltungsbereich „Im Nahen Feld West“ in der Mitterfeldstraße. Beantragt wurden die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, die jedoch im vorliegenden Fall befreit werden können, da sie grundsätzlich möglich, noch vertretbar und in Bezug auf den bestehenden Bebauungsplan grenzwertig sind, so der Gemeinderat.

 

Die Errichtung eines Wohnhausersatzbaues in Boxberg, Gemarkung Prackenbach von Hedwig und Josef Plötz befindet sich im Außenbereich. Das bisherige Wohn- und Wirtschaftsgebäude soll zu Lager- und bzw. Abstellzwecken genutzt werden. Eine Beseitigung ist nicht vorgesehen welches aber mitunter Voraussetzung für die Errichtung eines Ersatzbaues ist und gleichzeitig die Verfestigung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung darstellen kann. Das Gremium beschließt die vorbehaltlose Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde dem Bauvorhaben des Werner Penzkofer auf Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus in Mitterdorf erteilt.

 

Das Bauvorhaben von Martina Billig und Markus Fischer auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses

mit Doppelgarage soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hagengrub entstehen. Da der Bauherr mehrere Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan beabsichtigt, entfällt das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Die Abweichungen vom Bebauungsplan erfordern eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn unter anderem die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Nach kontroverser Diskussion beschließt der Gemeinderat die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen zu erteilen.

 

Bürgermeister-Berichte

BM Eckl berichtet dem Gemeinderat, dass wegen des günstigen Preises von Heizöl die Lagervorräte in Prackenbach und Moosbach aufgefüllt wurden und so insgesamt etwas mehr als 20.000 Liter zu einem Preis von 0,524 €/Ltr. angeschafft wurde.

 

GR Preiß verwies auf ein Gespräch mit einem ortsansässigen Steuerberater, welcher zur Realisierung eines möglichen „Ärztehauses“ die Finanzierung über eine Genossenschaft vorschlägt. Hier sollten die Rahmenbedingungen evtl. in einem gemeinsamen Gespräch geklärt werden. So könnte unter Umständen die Finanzierung und der Betrieb durch die Gemeinde umgangen werden. Bürgermeister Eckl sagte zu, hier bei Gelegenheit das Gespräch zu suchen.

 

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung hatte der Gemeinderat über einen Gastschulantrag zu entscheiden. Nachdem sich die Verhältnisse der Antragsteller nicht verändert haben, zwingende persönliche Gründe vorliegen und hierfür bereits für das Schuljahr 2014/15 einem Gastschulverhältnis zugestimmt wurde, konnte der Gemeinderat auch für das Schuljahr 2015/16 dem Antrag zustimmen.

 
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