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Im Prackenbacher Gemeinderat am 16. Februar 2017 notiert

Prackenbach, den 16. 02. 2017

Breitbandausbau mit angepassten Voraussetzungen

Der weitere Breitbandausbau im restlichen Gemeindegebiet Prackenbach im Rahmen des Bundesförderprogramms musste nochmals angepasst werden. Nach dem Start des Interessensbekundungsverfahrens im Herbst hatte ein Netzbetreiber eine Planung und eine vorläufige Kostenübersicht abgegeben. Nach der Überprüfung der Planung durch das Beratungsbüro Corwese wurde festgestellt, dass die maschinell erstellte Planung überarbeitet werden musste. Das Ergebnis der Feinplanung wurde nun im Rahmen der Gemeinderatssitzung nochmals vorgestellt. Es ergibt sich eine Kostensteigerung beim geplanten Ausbau, welcher Bürgermeister Eckl „erhebliche Bauchschmerzen“ bereitet hat und künftige Investitionen wohl aufschieben wird. Gleichwohl wies er darauf hin, wie wichtig die Investition in den Breitbandausbau für die Gemeinde Prackenbach sei. Zusammenfassend war sich das Gremium einig, dass die Weiterführung des Projekts unumgänglich sei und durch Änderungen bei der Planung auch nicht unnötig Zeit verloren werden soll, da der tatsächliche Ausbau durch die Netzbetreiber ohnehin noch einen, derzeit nur sehr schwer abschätzbaren Zeitraum benötigen werde.

 

Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst

Für den Gemeindeteil Krailing soll durch die Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt 09 einreihig für den Bereich neben der Dorfstraße eine Bebauung für zwei bis drei Parzellen möglich werden. Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan war nach Rücksprache mit dem Baureferat des Landratsamtes nicht für eine positive Beurteilung von Einzelvorhaben geeignet und eine Änderung des Flächennutzungsplans oder der Erlass einer Satzung wurde angeregt. Das von der Änderung betroffene Grundstück steht nach Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer kurz- bis mittelfristig nicht zur Verfügung, so dass die Änderung des Flächennutzungsplans die praktikabelste Lösung darstellt. Die Kosten für das Verfahren werden übernommen. Der Gemeinderat stimmte deshalb der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortschaft Krailing zu.

 

Die Hundesteuersatzung wird geändert

Im § 12 der gemeindlichen Hundesteuersatzung ist, in Ergänzung zur Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, festgelegt, dass für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, die erforderliche Hundesteuermarke mit der Telefonnummer des Halters versehen wird. Hintergrund war, dass beim Auffinden eines Fundtiers schnell und unbürokratisch der Halter ausfindig gemacht werden konnte. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hatte mitgeteilt, dass diese Formulierung datenschutzrechtlich bedenklich sei und gebeten, § 12 der Hundesteuersatzung dahingehend zu überdenken. Der Gemeinderat sah die enthaltene Regelung zwar weiterhin als praktikabel an, stimmte jedoch der Änderung der Satzung zu.

 

 

GV-Straßen sollen abgestuft werden

Die Kommunalaufsicht des Landratsamts Regen hat im Rahmen eines Erledigungsberichtes in den letzten drei Jahren wiederholt gefordert, die Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen hinsichtlich ihrer Widmungsvoraussetzungen zu überprüfen und Abstufungen von GV-Straßen zu öffentlichen Feld- und Waldwegen anzustreben, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Sitzung vom 30.01.2017 wurde die Vorgehensweise erneut beraten und beschlossen, dass ein Teil der Gremiumsmitglieder in einer Art Ausschuss die bestehenden Widmungen gemeinsam mit der Verwaltung überprüfen soll. Dabei wurde festgestellt, dass tatsächlich einzelne Straßen die Voraussetzungen des Art. 46 BayStrWG augenscheinlich nicht erfüllen. Sukzessive sollen Teilstücke oder ganze Straßen zu öffentlichen Feld- und Waldwegen herabgestuft werden. Dem Gremium vorgeschlagen wurde dabei die Straße vom Kraftwerk am Höllenstein nach Grub sowie die Straße von Schwarzendorf Hs-Nr. 5 bis zur Einmündung in die Straße nach Lehen, welche die Voraussetzungen des Art. 46 BayStrWG (Einteilung der Gemeindestraßen) nicht erfüllen und somit als öffentliche Feld- und Waldweg einzustufen sind. Der Gemeinderat stimmte der Abstufung dieser beiden Wegstücke zu.

 

Erschließung des Baugebietes „MD Ortsmitte Viechtafell“ wurde vergeben

Im Zuge der Erschließung des Baugebietes in der Ortsmitte Viechtafell hat das Ing. Büro Brunner die Entwurfsplanung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden am 16.01.2017 an insgesamt 14 fachlich geeignete Bauunternehmen versandt. Neun Angebote wurden am Submissionstermin vorgelegt. Nach Wertung der vorliegenden Angebote fiel das wirtschaftlichste auf die Firma Josef Zankl GmbH mit einer Angebotssumme von rund 194.000 €. Auch das wirtschaftlichste Angebot hat eine geringfügige Kostenüberschreitung ergeben, was ein Hinweis auf eine stabile Auftragslage im Tiefbausektor ist. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Bauarbeiten dennoch zu.

 

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Eckl berichtet darüber, dass sich in jüngster Vergangenheit massive Beschwerden von Bürgern über Hundekot auf den Bürgersteigen und entlang von Gehwegen gehäuft haben. Tatsächlich ist dieser Zustand nicht weiter zu akzeptieren. Bürgermeister Eckl appellierte an alle Hundehalter die Hinterlassenschaften der Hunde nicht einfach liegen zu lassen. Was man im eigenen Garten oder in der Hofeinfahrt nicht möchte kann man auch dem Nachbarn oder der Allgemeinheit nicht zumuten.

Aus dem Gremium kam der Hinweis, dass das Naturdenkmal vor der Kirche nicht von jedermann gut geheißen wird. Es solle ein Gespräch mit den verantwortlichen Stellen gesucht werden, ob nicht eine Neupflanzung an gleicher Stelle eine Alternative zu den andauernden Rettungsversuchen darstellen würde. Die Investitionen in die Rettung der Linde könnten auch in einen neuen, bereits etwas größeren Baum fließen und so den nachfolgenden Generationen unter Umständen ein Naturdenkmal bescheren.

 
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