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Hundesteuer ist fällig

Prackenbach, den 23. 03. 2017

Prackenbach. Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt, dass am 1. April 2017 die Hundesteuer für das Jahr 2017 zur Zahlung fällig ist.

Wenn eine entsprechende Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Hundesteuer abgebucht. Barzahler werden gebeten, die Hundesteuer rechtzeitig zu entrichten. Änderungen (Tod oder Veräußerung eines Hundes) sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

 

Des Weiteren weist die Gemeinde Prackenbach darauf hin, dass jeder über vier Monate alte Hund bei der Gemeinde unaufgefordert anzumelden ist. Hundemarken werden von der Gemeinde kostenlos ausgegeben und sind fest am Halsband des Hundes zu befestigen.

 
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