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Neues System in der Pflege

Prackenbach, den 06. 04. 2017

Die 3 Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade ersetzt – Franz Lobmeier vom Roten Kreuz referiere beim Elternabend

 

Prackenbach. Der Elternbeirat der Grundschule Prackenbach hatte am Donnerstag zu einem sehr interessanten Vortrag zu den Themen Pflege von Angehörigen sowie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmach eingeladen. Als kompetenten Referenten konnte man Franz Lobmeier vom Roten Kreuz Viechtach gewinnen, der unter anderem über die neue Einteilung der Pflegegrade und Leistungsbeträge informierte, die am 01.01.2017 in Kraft getreten sind.

 

Rektorin Katrin Hartl konnte dazu neben dem Referenten etwa 25 Eltern und auch weitere Personen begrüßen und dankte dem Elternbeirat mit der Vorsitzenden Stephanie Gäb, welche den Elternabend organisiert hatten.

 

Pflegebedürftigkeit wird seit Anfang des Jahres nach einem neuen System bewertet, erklärte der Referent. Das Ziel der Reform mit der Einführung der 5 Pflegegrade war, die Pflegeleistungen besser an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen, also insbesondere Menschen mit Demenz anzupassen. Die Pflegereform 2017 führte also einen neuen Begriff, eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit ein, bei der geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund gestellt werden. Psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit werden dabei gleichgestellt.

 

Die bisherigen Pflegestufen 0,1,2 und 3 wurden durch die Pflegegrade 1/2/3/4 und 5 ersetzt. Dadurch kamen vor allem demenzkranke ältere Menschen in den Genuss der gleichen Pflegeleistungen wie körperlich pflegebedürftige Menschen.

Neuer Kernbegriff für die Messung der Pflegebedürftigkeit sei der Grad der Pflegebedürftigkeit, wobei auch hilfsbedürftige Menschen Unterstützung im Alltag bekommen können.

Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag und ab dem Monat der Antragstellung, erklärt Lobmeier. Die Gutachter des med. Dienstes MDK überprüfen bei jedem Antrag jeden Antragsteller persönlich an Hand eines Fragekataloges auf ihren Grad ihrer noch vorhandenen Selbständigkeit. An Hand dieses Gutachtens der MDK entscheidet dann die zuständige Pflegekasse, ob Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegegrad besteht oder aber auch abgelehnt wird.

Je mehr Punkte, desto höher ist der Pflegegrad, bemerkte Lobmeier.

 

Das neue Gutachten erfasst alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiven Beeinträchtigungen. Maßgebend ist der Grad der Selbständigkeit einer Person, wobei Lobmeier die 6 verschiedenen Bereiche erörterte. Es sind dies die Mobilität, kognitive und Kommunikative Fähigkeit, Verhaltensweise und psychische Problemen, bewältigen von selbständigem Umgang mit Krankheiten von therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.

Folge dessen, wer nicht pflegebedürftig ist, bekommt kein Geld aus der Pflegekasse, bemerkt Lobmeier.

 

Der Referent klärte die Anwesenden auch über die Leistungsbeträge in den einzelnen Pflegegraden auf. Eine Geldleistung ambulant erhält bei Grad 1/125.00 €, 2/316,-, 3/545,-, 4/728 und 5/901,- €, während eine Sachleistung im ambulanten Bereich in der Stufe 2 bei 689, bei 3/1298, 4/1612 und 5/2995 liegt. In der häuslichen Pflege erhalten die Antragsteller im Grad 1 pro Monat 125 €, Grad 2/ 689, 3/1298, 4/1612 und 5/ 1995, während bei ambulanter Pflege durch Angehörige bei 2/316, bei 3/545, 4/728 und 5/901 gewährt wird. Bei den Leistungen für das Pflegeheim werden die Beträge bei 2/770, 3/1262, 4/1775, 5/2005 gewährt. Ausdrücklich bemerkt Lobmeier, dass seit 2017 alle Bewohner eines Pflegeheimes das gleiche zahlen.

 

  1. erklärte der Referent auch, dass der Pflegebedürftige Anspruch auf Kurzzeitpflege hat und dass der Angehörige, welcher einen Bedürftigen zu Hause pflegt, Sachleistungen aus der Pflegekasse erhält. Auch zahlt die Pflegekasse lt. Antrag Leistungen in die Rentenversicherungskasse.

 

Im weiteren Verlauf des Vortrages behandelte Lobmeier noch das Thema Patientenverfügung, wobei er auf die Frage feststellen musste, dass noch nicht alle der Zuhörer ein entsprechendes Formular ausgefüllt haben. Eine Broschüre hierfür sei in der Gemeinde erhältlich, in welche der Antragsteller alle Angelegenheiten im medizinischen Bereich bestimmen kann, wenn er in einem entsprechenden Fall seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann.

 

Weiter erinnerte der Referent, dass man im Falle einer Vorsorgevollmacht alle Fakten in der Familie absprechen sollte. Wenn keine Angehörigen da sind, muss dies notariell erledigt werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man fast alles abdecken, bemerkt der Referent. Darum sollte sich der Betroffene schon im Vorfeld gedanklich mit vielen Fragen befassen, denn jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverständlich regeln kann. Z.B. was wird wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin und wer entscheidet für mich. Wer erledigt meine Bankgeschäfte und um meine Bank- Behörden und Versicherungsangelegenheiten oder ambulante Hilfen und vieles mehr.

 

Nach dem Lobmeier noch sehr viele Fragen beantworten hatte, dankte ihm Elternbeiratsvorsitzende Stephanie Gäb für die interessanten Ausführungen mit einem Präsent.

 

Foto: Franz Lobmeier, Stephanie Gäb

 

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