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AOK-Gesundheitstipp

Prackenbach, den 20. 02. 2018

Krankes Kind: Für berufstätige Eltern gibt es Kinderkrankengeld

 

Regen/Freyung: Wenn Kinder krank sind und gepflegt werden müssen, dann brauchen sie Ruhe – und am besten die Betreuung durch ihre Eltern. Berufstätige Eltern, die ihr Kind zuhause pflegen, können finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse bekommen. Immer mehr Eltern in Bayern nutzen das sogenannte Kinderkrankengeld. Während die AOK Bayern 2012 insgesamt 50.884 Fälle verzeichnete, waren es 2016 bereits 75.230 Fälle. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 50 Prozent. Nach wie vor sind es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Allerdings wächst der Anteil der Väter, die das Kinderkrankengeld nutzen.

„Grundsätzlich können Eltern für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zum 12. Geburtstag jeweils bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld beziehen“, sagt Markus Edinger, Direktor der AOK-Direktion Bayerwald für die Landkreise Regen und Freyung-Grafenau. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 beziehungsweise 50 Tagen. Der Elternteil, der den Antrag stellt, muss ebenfalls gesetzlich krankenversichert sein und zudem Anspruch auf Krankengeld haben. Die AOK übernimmt bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitslohns. „Um Kinderkrankengeld zu erhalten, muss ein Arzt bescheinigen, dass das Kind betreut werden muss“, so Markus Edinger. Vor-aussetzung ist auch, dass es keine andere im Haushalt lebende Person gibt, die die Betreuung übernehmen kann. Eine Übersicht zum Kinderkrankengeld gibt die AOK-Faktenbox. Sie steht im Internet unter www.aok.de zur Verfügung, Suchbegriff „Faktenboxen“.

 
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