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Interessantes über die „Organspende“ – Juristin Marianne Schieder MdB klärte auf

Prackenbach, den 20. 09. 2018

Moosbach-Altrandsberg. Der Kath. Frauenbund und der Gartenbauverein haben am Donnerstag zu einem Vortrag ins Gasthaus Kerscher eingeladen. Etwa 20 interessierte Mitglieder sind der Einladung gefolgt, zu der die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD Bundestagsfraktion Marianne Schieder MdB mit einem sehr interessanten Referat über die Organspende aufwartete.

 

Nach der Begrüßung der Referentin und der anwesenden Gäste durch die Vorstandsvorsitzende des KFB Hedwig Plötz bemerkte Schieder eingangs, dass sie es sehr bedauere, dass nach wie vor die Bereitschaft zur Organspende sehr gering ist – darum auch die begrenzte Zahl der interessierten Zuhörer.

Jeder soll sich ganz persönlich mit dem Thema Organspende auseinander setzen, denn wir alle können in diese Situation kommen, selbst oder in der Familie eine überlebensnotwendige Transplantation zu benötigen, so die Juristin. Darum appellierte sie an alle, einen persönlichen Spenderausweis auszufüllen, denn immer noch warten in Deutschland über 10.000 Menschen auf ein lebensrettendes Organ und täglich sterben 3 Menschen, weil sie dieses nicht erhalten und die Zahl der Spender stagniert auf ein erschütterndes niedriges Niveau, so die Sprecherin. Wichtig ist dabei, dass für die Ärzte und Angehörige Klarheit darüber besteht, wie der Betroffene zur Organspende steht. Vorausgesetzt also, dass der Patient auch darauf vorbereitet sein muss.

 

Weiter erklärte die Juristin, dass Organe oder Gewebe nur entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt wurde und eine Einwilligung zur Entnahme vorliegt. Sie bemerkte auch, dass ab dem 16. Lebensjahr Jugendliche ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Gewebe- oder Organspende erklären und ab Vollendung des 14. Lebensjahres einer Spende wiedersprechen können. Bei den Erwachsenen gibt es keine feste Altersgrenze, entscheidend ist dabei der Zustand des Organs.

 

Alle, die wollen, können freiwillig einen Organspenderausweis ausfüllen und bei sich tragen, bemerkte Marianne Schieder weiter. Auch in ihrem Wahlkreisbüro liegen Formulare bereit oder sie steht auch als Referentin zur Verfügung, im Übrigen auch beim Frauenbund in einer speziellen Fragerunde. Zudem lautet die Botschaft des Gesundheitsministers Hermann Gröhe: „Der Organspenderausweis gehört zum alltäglichen Leben, wie ein ganz normales Kleidungsstück.“

 

Marianne Schieder ist zuversichtlich, dass die regelmäßige Befragung dazu beitragen wird, dass die Zahl der Organspender sich erhöhen wird. Sie setzt jedoch voraus, dass es dazu keinen Zwang gibt und bemerkte dazu, dass ein Organspenderausweis nicht registriert wird. Sollte jemand seine Entscheidung wiederrufen will, kann der Ausweis kurzfristig entsorgt werden.

 

Zum Schluss kam noch unter den Zuhörern eine rege Diskussion in Gang, dessen Fragen die Juristin bereitwillig beantwortete und Hedwig Plötz bestätigte dankend den sehr aufschlussreichen und interessanten Vortrag mit einem Präsent.

 

Foto: Vortrag über Organspende – Juristin Marianne Schieder MdB und Hedwig Plötz

 

Bild zur Meldung: Interessantes über die „Organspende“ – Juristin Marianne Schieder MdB klärte auf

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