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AOK-Gesundheitstipp

Prackenbach, den 25. 09. 2019

Mindestens haltbar bis...

Nicht jedes Lebensmittel muss gleich in die Tonne

 

Regen/Freyung. Der Joghurt riecht noch gut, der Käse sieht auch lecker aus, doch beides landet im Müll. Der Grund: das abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdatum. „Dabei können die meisten Lebensmittel auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus eine gewisse Zeit ohne Bedenken gegessen oder getrunken werden“, so Maria Schmid, Gesundheitsfachkraft bei der AOK-Direktion Bayerwald in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau. Wie lange das der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für Milchprodukte und Eier sind es Tage. Für Mehl, Kaffee, Nudeln und Reis Monate, vorausgesetzt, sie sind richtig gelagert. Als Faustformel können sich Verbraucher folgendes merken: Je weniger Flüssigkeit, desto länger haltbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum besagt lediglich, bis zu welchem Zeitpunkt ein ungeöffnetes und richtig gelagertes Lebensmittel seine speziellen Eigenschaften unverändert behält. Dazu gehören Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert.

 

Eigene Sinne einsetzen

55 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder von uns pro Jahr rein rechnerisch auf den Müll, fast die Hälfte davon wäre vermeidbar, besagt eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). „Bevor wir Lebensmittel wegwerfen, sollte ihr Zustand mit Nase, Augen und Mund getestet werden“, rät daher Maria Schmid. Wie sieht das Produkt aus: Ist Schimmel vorhanden? Riecht das Lebensmittel sonderbar und anders als sonst? Schmeckt es anders als gewohnt? Meist kann man sich dabei auf seinen eigenen „Riecher“ gut verlassen. Offensichtlich verdorbene Produkte gehören natürlich in den Müll. Manchmal müssen Lebensmittel auch dann weggeworfen werden, wenn nur einige kleine Stellen betroffen sind. Bei anderen reicht es, betroffene Stellen zu entfernen. Bei Schimmel am Brot, in Getreidepackungen oder im Joghurt muss der gesamte Laib beziehungsweise die ganze Packung in den Müll. Je weniger Flüssigkeit im Produkt ist, desto eher kann es reichen, auch nur einen Teil großflächig abzuschneiden. Das gilt zum Beispiel für Hartkäse oder luftgetrocknete Wurst. Haben Obst und Gemüse mit viel Flüssigkeit wie Äpfeln, Birnen oder Tomaten faule Stellen, sollten Verbraucher diese wegwerfen. Konserven sind ebenfalls deutlich über das Mindesthaltbarkeitsdatum haltbar. Ein gewölbter Deckel ist jedoch ein Hinweis auf Keimgefahr und verdorbenen Inhalt.

 

Verbrauchsdatum – nach Ablauf nicht mehr verzehren

„Anders als das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Verbrauchsdatum zu bewerten, das auf der Verpackung mancher Lebensmittel aufgedruckt ist“, so Maria Schmid. Dieses Datum zeigt, bis wann das Lebensmittel wirklich verzehrt sein muss. Zudem ist meist ein genauer Hinweis auf die Lagerungsbedingungen (Temperaturbereich) angegeben. Das trifft zum Beispiel zu bei Hackfleisch, bei Geflügel oder Feinkostsalaten. Bei diesen Lebensmitteln kann die Besiedlung von Keimträgern, wie beispielsweise Salmonellen, sehr hoch sein durch falsche oder zu lange Lagerung. „Deshalb gehören Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums tatsächlich in die Tonne statt auf den Teller“, so Maria Schmid.

 

Internet-Tipp

www.zugutfuerdietonne.de: Eine Kampagne des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 
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