Informationen zu Straßenausbaubeiträgen

Prackenbach, den 09. 11. 2017

Die Gemeinden müssen Straßenausbaubeiträge bei Ortsstraßen erheben

 

Prackenbach/Moosbach.

Zu einer Informationsveranstaltung konnte Gemeinderat Johann Miethaner neben Bürgermeister Andreas Eckl auch 30 Gemeindebürger begrüßen. Er lud die Bürger ein, um sich über dieses Thema zu informieren und sich darüber eine eigene Meinung zu bilden. Eingangs erzählte er den Anwesenden einige allgemeine Informationen über die Gemeinde und seine Finanzen.

Er bemerkte dabei, dass Prackenbach im Grunde mit den Finanzen gut da steht, aber trotzdem verpflichtet ist, in nächster Zeit eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und die damit entstehende Beitragspflicht abzurechnen.

Nach Art 5 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgaben-Gesetzes sind die Kommunen grundsätzlich verpflichtet, für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen von den Anliegern Beiträge zu erheben.

Es ging unter anderem um die rechtliche Situation, warum Beitragspflicht und warum Satzungspflicht und Johann Miethaner erläuterte, was hinter den Begriffen Straßenausbaubeiträge, Pflege und Unterhalt, Herstellung, Erneuerung und Verbesserung steht.

Nicht für alle Maßnahmen, die den Straßenunterhalt betreffen, fallen Beiträge an. Zu kontinuierlicher Pflege und Unterhaltung der Straßen ist die Gemeinde verpflichtet und muss dies aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt finanzieren.

Seit dem 01.04.2016 haben die Gemeinden ein Wahlrecht, ob sie „Einmalige Beiträge“ oder "wiederkehrende Straßenausbaubeiträge" erheben wollen. Es folgte eine Gegenüberstellung der beiden möglichen Satzungsarten, wobei er ihnen Beispielen für die Vor- und Nachteile hierfür aufzeigte.

Im Weiteren ging Johann Miethaner auf die Details der Beitragsberechnung ein. Die Abhängigkeit von den Straßenkategorien, wie hoch z.B. der Gemeindeanteil ist, dem Handlungsspielraum bei den Gemeindeanteilen und die Berechnung der Grundstücks- und Geschossflächen wurde dargestellt. Auch die neue Möglichkeit der Verrentung und Ratenzahlungen, Stundungen und Beitragserlass wurden angesprochen.

Die Bürger sollten ruhig sehen, dass hier die Gemeinderäte gezwungen werden, Entscheidungen zu treffen, die nicht unbedingt „bürgerfreundlich“ sind. In einer großflächigen Kommune wie Prackenbach mit ca. 67 Ortsteilen verteilt auf 40 km² ist es äußerst schwierig, eine einigermaßen gerechte Abrechnung zu finden. Hier ist die Politik gefordert, endlich eine vernünftige Lösung zu finden oder die Straßenausbaubeitrage abzuschaffen.

In Baden-Württemberg wurde das Straßenausbaubeitragsgesetz 2012 aufgehoben, nicht zuletzt um die Finanzen besser im eigenen Land zu binden, statt das Geld über den Länderfinanzausgleich an andere Länder abzugeben. Vielleicht sollte sich Bayern dies auch mal überlegen, so Miethaner.