Hundesteuer

Prackenbach, den 09. 03. 2018

Prackenbach:

Am 01.04. ist die Hundesteuer für das Jahr 2018 zur Zahlung fällig.

Liegt eine entsprechende Einzugsermächtigung vor, wird die Hundesteuer abgebucht. Barzahler werden gebeten, die Hundesteuer rechtzeitig zu entrichten. Änderungen (Tod oder Veräußerung eines Hundes) sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass j e d e r über vier Monate alte Hund bei der Gemeinde unaufgefordert anzumelden ist. Hundemarken gibt die Gemeinde kostenlos aus und sind fest am Halsband des Hundes zu befestigen.