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Großer Appell für die Patientenverfügung – Das Landespflegegeld ist da

Prackenbach, den 12. 05. 2018

Der Kreisgeschäftsführer des VdK sprach bei der Jahreshauptversammlung

 

Prackenbach/Moosbach. Der VdK Ortsverband hatte die Mitglieder am Samstag im Rahmen eines Betreuungsnachmittages zur Jahreshauptversammlung ins Gasthaus Schötz nach Schwaben eingeladen, wo der 2. Vorsitzende Gottfried Stöger neben 23 Mitgliedern auch den VdK Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk, den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Max Haseneder, Bürgermeister Andreas Eckl, den Seniorenbeauftragten der Gemeinde Franz Xaver Pongratz nebst der ganzen Vorstandschaft herzlich begrüßte und entschuldigte den Ortsvorsitzenden Michael Bergbauer, der verhindert war.

 

Nach dem Gedenken der Verstorbenen Mitglieder durch Gottfried Stöger erwähnte Bürgermeister Andreas Eckl in seinem Grußwort dankend das zahlreiche Erscheinen der Mitglieder an dem schönen Nachmittag. Der Sozialverband ist für seine Mitglieder in Deutschland von äußerster Wichtigkeit. Ob Armut bei der Rente oder Pflege, es kann uns alle einmal treffen. Der VdK ist gut aufgestellt, vielen in der Gemeinde habe er bereits geholfen, Dank dem kompetenten Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk.

 

In seinem Grußwort bemerkte der stell. Kreisvorsitzende Max Haseneder, dass er sich freue, in Prackenbach wieder dabei zu sein zu dürfen. Er erinnerte an den Maitanz vor acht Tagen und meinte, er würde es sehr begrüßen, wenn auch Mitglieder aus Prackenbach einmal dabei sein würden. Haseneder überbrachte Grüße vom Kreisvorsitzenden Brückl, der neben Helmut Plenk gute Arbeit leistet. Er erwähnte auch, dass Plenk nächste Woche in Berlin weilt, wo er als Delegierter bei der Wahl des Landesvorsitzenden anwesend ist. Dazu wünschte er ihm alles Gute.

 

Von einem soliden Kassenbestand informierte Siegbert Kuffner, der die beiden Jobs für den VdK und die über 300 Mitglieder verwaltet. Es wurde gut gewirtschaftet, wurde festgestellt. Geprüft werden die Aufzeichnungen vom Kreisverband.

 

Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk bedankte sich bei Bürgermeister Eckl für die lobenden Worte und begrüßte alle Mitglieder und Ehrengäste ganz herzlich. Er erwähnte dankend auch die Vorstandschaft für ihre gute Arbeit und bemerkte: „Wir brauchen das Ehrenamt“ wir könnten dies nicht alles leisten, wenn man bedenkt, dass es im Landkreis weit über 11500 Mitglieder gibt und pro Monat 60 – 80 Neuaufnahmen zu verzeichnen sind und alle 15 min. ein Termin erledigt werden muss.

 

Neben einigen Strukturdaten aus der Gemeinde Prackenbach mit seinen 2724 Einwohnern, die unter anderem auch 222 Schwerbehinderte beinhalten, berichtete Helmut Plenk vom Bayerischen Landespflegegeld, wobei pflegende Angehörige in Bayern künftig auf eine finanzielle Unterstützung der Regierung baut. Das Kabinett in München beschloss die Einführung in Höhe von 1000 € pro Jahr, das ab September ausbezahlt wird.

Antragsberechtigt sind die Patienten ab dem 2. Pflegegrad mit dem 1. Wohnsitz in Bayern. Einzureichen ist ein unterzeichneter Antrag und eine Kopie vom Personalausweis.

 

Dann ging der Kreisgeschäftsführer auf die Patientenverfügung ein, ein Thema, das für jeden wichtig ist, ob Jung oder Alt, denn oft beeinflussen unvorhergesehene Ereignisse das gesamte Leben. Dabei stellt sich dann der Betroffene die Frage, ob er alles für sich und gegenüber den Angehörigen beizeiten geregelt hat. Dann stellte Helmut Plenk die Gewissensfrage, wer von den Anwesenden eine Patientenverfügung abgeschlossen hat. Leider waren es von den 25 Anwesenden nur vier Personen. Schade, bemerkte da Plenk – denn Beispiele aus der Praxis bewiesen schon des Öfteren, dass man besser gefahren wäre, hätte man längst eine Verfügung abgeschlossen. Eine Notfallmappe ist in der Gemeinde erhältlich.

Neben allgemeinen Angaben über die Person, Hausarzt, klinische Behandlung, Vollmachten und noch mehr, sei es sehr wichtig, vor allem beim Ausfüllen auch nach den Versicherungen und Rentenunterlagen zu sehen, so Plenk.

Neben der Patientenverfügung ist auch eine Vorsorgevollmacht auszufüllen. Dazu benötigt man eine Person des Vertrauens. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Urkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorliegen hat. Falls keine Betreuungsperson aus den Angehörigen ausgewählt werden kann, wird das Gericht einen gesetzlichen Vertreter bestimmen. Bei einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene auch mehrere Personen einsetzten.

Zusätzlich zu den übrigen Angaben sei auch noch eine bankvollmacht von Bedeutung. Die mit der Unterschrift versehenen Notfallmappe soll an einem für sich selbst oder den Angehörigen, Hausarzt oder Pflegedienst bekannten Ort aufbewahren werden. Helmut Plenk bemerkte auch, dass die Notfallmappe auch wieder abgeändert werden kann. Am besten in zweijährigem Rhythmus .

Die vielen interessanten Beispiele aus der Praxis von Helmut Plenk ließen die Anwesenden aufhorchen und vielleicht gab es bei dem einen oder anderen in einer schlaflosen Nacht einen Ruck und füllt den Antrag aus!

 

Anschließend sprach Helmut Plenk noch das Rentenniveau an und bemerkte, dass die Renten nicht mehr sicher sind und sich die Ruheständler auf ein geringeres Rentenniveau einstellen müssen. Verantwortlich ist der geographische Wandel und eine längere Bezugsdauer. Der Begriff des Standardrentenniveaus wurde mit der Einführung der dynamischen Rente 1957 eingeführt. Seitdem hat sich der Wert aufgrund verschiedener Rentenreformen ständig verringert. Im Jahr 2009 lag das Rentenniveau bei rund 50 %. Künftige Generationen werden eher von Altersarmut bedroht sein, als dies bisher der Fall war. So wird das Rentenniveau schrittweise bis zum Jahr 2030 um 20 % sinken, denn der Gesetzgeber strebt einen Mindestsatz von 43 % vor Steuern an.

 

Schließlich informierte Plenk auch noch über die Flexi-Rente, die zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Dieses bedeutet, dass die Regierung den Anreiz zum Arbeiten nach Erreichung des 67.Lebensjahres durch höhere Rentenansprüche steigern. Zudem dürfen Arbeitnehmer zwischen dem 63. Und 67. Lebensjahr mit der Flexi-Rente mehr hinzuverdienen, sofern sie das Modell der Teilzeit wählen, das bisher kaum genutzt wurde.

 

Nachdem Helmut Plenk noch viele Fragen beantworten musste, bedankte sich Gottfried Stöger für die wie immer hochinteressanten Ausführungen und wünschte den Anwesenden noch gute Unterhaltung.

 

Foto: Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk, Franz Xaver Pongratz, Erwin Holzapfel, Helga Eckl, Ludwig Pritzl, Gottfried Stöger, stellv. Kreisvorsitzender Max Haseneder, Siegbert Kuffner

 

Bild zur Meldung: Großer Appell für die Patientenverfügung – Das Landespflegegeld ist da

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