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Neue Friedhofssatzung für den Friedhof in Prackenbach

Prackenbach, den 21. 06. 2018

Prackenbach. Die Friedhofsverwaltung (Kirchenverwaltung) Prackenbach hat am 20. März 2018 eine neue Friedhofsordnung beschlossen. Diese wurde am 29. Mai 2018 durch die Bischöfliche Finanzkammer des Bistums Regensburg stiftungsaufsichtlich genehmigt.

Eine Neuerung wurde erforderlich, da sich unter anderem einige gesetzliche Änderungen seit der letzten Auflage von 1991 ergaben.

Der einmalige Erwerb einer Grabstelle bzw. Urnennische wurde bei 500.00 € belassen. Die jährliche Gebühr für ein Doppelgrab bzw. einer Urnennische wurde von 20.- auf 25.00 € und die eines Einzelgrabes von 13.00 auf 15.00 € angepasst.

Eine Neuerung ist, das bei einem Sterbefall die Gebühren für die gesetzliche Liegefrist von 15.00 Jahre, für diesen Zeitraum zu zahlen ist. Ansonsten werden die Grabgebühren, wie vorher, alle 5 Jahre erhoben.

Diese Friedhofsordnung wurde durch Aushang an der PIN-Wand in der Pfarrkirche in Prackenbach ab 06. Juni 2018 bekannt gemacht. Außerdem kann diese im Pfarrbüro eingesehen werden. Auf Wunsch wird gerne auch eine Friedhofsordnung ausgehändigt. Weiter wird die Satzung auch auf der Homepage der Pfarrei Prackenbach veröffentlicht.

 
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