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FFP2-Schutzmasken

27. 01. 2021

Auch in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Prackenbach können kostenlose FFP2-Masken abgeholt werden. Sie werden vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellt.

 

  • Drei Masken bei Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung. (Abholung in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegbedürftigen Person)
     
  • Fünf Masken für bedürftige Personen.
    Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Entsprechende Leistungsbescheide oder sonstige Nachweise sind vorzulegen.
     

Da die Bedürftigen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, bei der Gemeinde bekannt sind, wurden hier die fünf Masken am 28.01.2021 an die Bedürftigen versandt.

Zusätzlich stellt die Gemeinde Prackenbach aus eigenen Beständen zwei Masken für Personen ab einem Alter von 67 Jahren zur Verfügung.

 

 

 

 

 
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