Weiteres aus der Gemeinderatssitzung vom 21.08.2025
Öffentliche Stellen kritisieren Entstehen von „Splittersiedlungen“
Gemeinderat beschäftigte sich mit Stellungnahmen zur geplanten Außenbereichssatzung „Moosbacherau“
Prackenbach. Mit einigen Einwendungen zur geplanten Außenbereichssatzung in der Moosbacherau hat sich kürzlich Prackenbacher Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung beschäftigt. Dort soll die bereits bestehende Bebauung im Außenbereich um zwei weitere Parzellen ergänzt werden.
Zunächst erteilte das Gremium seine Zustimmung bezüglich zweier Bauvorhaben: Ein Antrag auf Tektur betraf den Anbau eines landwirtschaftlichen Lagergebäudes in Viechtafell, die Betriebszeiten der dortigen Landwirtschaft wurden angepasst auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr. Außerdem wurden die Außenmaße geringfügig erweitert sowie auch die Abstandsflächen angepasst. Weiterhin soll in Viechtafell der Hochackerweg mit einer Fernwärmeleitung gequert werden, um ein bestehendes Wohnhaus mit Wärme aus der zentralen Heizanlage zu versorgen.
Im Anschluss daran gab Bürgermeister Andreas Eckl einige Punkte aus den Stellungnahmen zur Außenbereichssatzung Moosbacherau wieder. Von einigen Stellen seien lediglich Hinweise beziehungsweise keine Einwendungen eingereicht worden, andere hingegen sprächen sich ausführlich und mit Nachdruck gegen das Vorhaben aus, erklärte er. „Wir müssen zusehen, ob wir einen Konsens finden können.“
Vor allem die Regierung von Niederbayern, der Regionale Planungsverband sowie das Landratsamt Regen kritisierten die Verfestigung einer Splittersiedlung, den Widerspruch zur vorrangigen Nutzung von Potenzialen der Innenentwicklung sowie die fehlenden Voraussetzungen für den Erlass einer Außenbereichsatzung. Zudem sei der Nachweis über den vorhandenen Bedarf an Wohnbaugrundstücken zu erbringen. Die Gemeinde sei allerdings anderer Ansicht, da in diesem Bereich bereits einige Häuser stünden – „Wir sehen das als Bestand! Ein oder zwei Häuser mehr sind aus unserer Sicht vertretbar“, so Eckl. Der Nachweis über den Bedarf an Baugrundstücken sei erst kürzlich bei der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 15 erbracht worden. Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde wurden in den geänderten Planunterlagen bereits umgesetzt, Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes in Bezug auf die schadlose Ableitung von Niederschlagswasser seien bei der Bebauung sicherzustellen.
Da für die Gemeinde derzeit keine Kosten entstünden, die trage der Bauwillige, gab das Gremium die Zustimmung zur Abwägung und dazu, die einwendenden Fachstellen nochmals zu beteiligen.
Fotos: Lisa Brem
Dieser Bericht wurde von der Journalistin Lisa Brem verfasst und für unsere Homepage zur Verfügung gestellt.
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