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FFH Gebiete

Feinabgrenzung der FFH Gebiete im Landkreis Regen

Grundstückseigentümer können Kartendienst einsehen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Rahmen der Umsetzung der Bayerischen Natura 2000 Verordnung erfolgt im Augenblick die parzellenscharfe Abgrenzung von FFH-Gebieten in ganz Bayern, so auch im Landkreis Regen. Im Internet können Pläne im Maßstab 1:5000 (bisher nur 1:25000) eingesehen werden.

 

Landwirte können sich erstmals im Internet darüber informieren, wie die Grenzen der bis 2004 an die EU gemeldeten FFH-Gebiete ganz genau verlaufen und ob z.B. Ackerflächen fälschlicherweise mit in ein FFH-Gebiet aufgenommen wurden. Ist dies der Fall, wird jedem Grundstückseigentümer empfohlen, die Herausnahme der Flächen aus dem FFH-Gebiet zu beantragen. Auch muss darauf geachtet werden, dass keine zusätzlichen Flächen durch die Feinabgrenzung in die FFH-Gebiete einverleibt wurden.

 

Grundstückseigentümer können sich über die Abgrenzung der FFH-Gebiete auf ihren Flächen über den detaillierten Kartendienst im Internet informieren. Auf der Internetseite des Bayerischen Umweltministeriums sind alle wichtigen Informationen zu finden. Bedenken bezüglich der Abgrenzung können die Grundstückseigentümer bis 06.02.2015 über ein Musterformular, das auf der Homepage zur Verfügung steht, bei der Regierung von Niederbayern, Höhere Naturschutzbehörde, 84023 Landshut abgeben.

 

Da die zur Verfügung gestellen Links nicht mehr funktionieren besteht nur noch die Möglichkeit, sich im Rathaus, bei Herrn Maier, zu informieren.

 

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